Der Ältestenrat
N. Czok, E. Schulze, Dr. W. Beyer
Die Jahreshauptversammlung wählt auf die Dauer von drei Jahren einen Ältestenrat, der aus drei lebenserfahrenen Mitgliedern bestehen soll.
Der Ältestenrat hat die Aufgabe, bei Streitigkeiten zwischen Mitgliedern zu vermitteln und beim Scheitern eines gütlichen Ausgleiches eine Entscheidung zu treffen, die für alle Beteiligten bindend ist.
Der Ältestenrat kann von jedem Mitglied angerufen werden. Die Mitglieder des Ältestenrates dürfen in der KVR kein Vorstandsamt bekleiden und müssen Neutralität wahren. Ihnen ist auf Verlangen uneingeschränkte Unterstützung seitens des Vorstandes und der Mitglieder zugewähren.